PFLEGEBERATUNGEN
Je nach Pflegestufe hat der Gesetzgeber vorgeschrieben, dass -wenn die Pflege ausschließlich durch einen Angehörigen erbracht wird- ein zugelassener Pflegedienst die Qualität der Pflege in bestimmten Abständen überprüfen muss.
Das Ergebnis ist dann der Pflegekasse zu übermitteln.
Werden diese "Beratungs- oder Pflichteinsätze" nicht in Anspruch genommen, muss die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen, und im Wiederholungsfall streichen.
In folgenden Abständen sind die Beratungseinsätze zu erbringen:
Pflegegrad 2+3: 6 monatlich
Pflegegrad 4+5 : 3 monatlich
Gerne nehmen wir Sie in unseren Terminplaner auf und machen mit Ihnen zu gegebener Zeit einen Termin aus.
Ihr Vorteil: Sie vergessen diese wichtigen Termine nicht und werden von uns daran erinnert!
Die Leistungen werden von der Pflegekasse vollständig erstattet so dass Ihnen keinerlei Kosten entstehen.
Darüber hinaus können Sie auch kostenlose Pflegeberatungen für bestimmte Situationen oder Pflegeprobleme in Anspruch nehmen. Unsere Pflegeberater informieren und beraten Sie hier gerne.
Bitte sprechen Sie uns unverbindlich an. Wir informieren Sie individuell über die Regularien.